Waldbrandschutzverordnung

Beginnend mit dem 22. Juni erlässt die der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine Waldbrandschutzverordnung. Die Dauer erstreckt sich bis Ende Oktober.

 

Mit Gültigkeit der Verordnung ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

 

Übertretungen werden gemäß Forstgesetz mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.


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