Waldbrandschutz Verordnung 2018

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Aufgrund der starken anhaltenden Hitze ist die Waldbrandgefahr im Bezirk Gmunden erheblich angestiegen.
Aus diesem Grund wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden die Waldbrandschutz Verordnung für den Bezirk Gmunden erlassen.
Auszug aus der Verordnung:
§1 Abs. 1 –
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Entzünden von Feuer, das
Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Die gesamte Verordnung können Sie unten ansehen und downloaden.
Waldbrandschutz_Verordnung_-_Bezirk_Gmun
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