Waldbrandschutz Verordnung 2015/16

Aufgrund der starken anhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr im Bezirk Gmunden, auch zum Jahreswechsel hin, alarmierend hoch.

Aus diesem Grund wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, wie schon im August dieses Jahres, eine Waldbrandschutz Verordnung für den Bezirk Gmunden erlassen.

Auszug aus der Verordnung:

§ 1 - Zur Vermeidung von Waldbränden ist in allen Waldgebieten des Bezirkes Gmunden jegliches Entzünden von Feuer, das Rauchen und insbesondere die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Wald und auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) verboten.

Weiters wünschen Ihnen die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Roith einen guten Rutsch und ein unfallfreies, erfolgreiches Jahr 2016.

 

Wenngleich wir doch hoffen, dass Sie unsere Hilfe nicht benötigen werden, sind wir doch jederzeit für Sie da, um Ihnen zu helfen!

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Waldbrandschutz Verordnung 2015/16
Waldbrandschutz_Silvester_-_Verordnung_2
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